Gelebte Mitbestimmung der Wirtschaft

So bildet die Vollversammlung des Gesamtinteresse des Wirtschaftsstandorts ab

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Die Industrie- und Handelskammern sind Ausdruck gelebter Mitbestimmung im Bereich der Wirtschaft.

Die IHKs sind von den Unternehmen verantwortete Selbstverwaltung und Selbstgestaltung in vielen Angelegenheiten, die die Wirtschaft betreffen. Ihr wichtigstes Gremium: die Vollversammlung. 

Mit der Zusammensetzung der Vollversammlung bildet jede IHK die Wirtschaftsstruktur ihres jeweiligen Kammerbezirks ab, damit nach Möglichkeit die Anliegen und Blickwinkel eines jeden Wirtschaftszweigs und jeder Branche in die Entscheidungen der Vollversammlung einfließen. 

Um die Wirtschaftsstruktur des jeweiligen Standorts in der Vollversammlung realitätsgetreu abzubilden, werden die Mitglieder der Vollversammlung in Wahlgruppen gewählt. Jede IHK bestimmt dabei selbst, welche und wie viele Wahlgruppen sie bildet. Nach der Wahlordnung stehen möglichst mehr Kandidaten zur Wahl als Plätze zu besetzen sind. 

Die Mitglieder einer Wahlgruppe vertreten in der Vollversammlung die Interessen ihrer Wahlgruppe, sind dabei aber dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft an ihrem Standort verpflichtet.

Über die Karte links gelangen Sie zu der für Ihren Standort zuständigen IHK und den für Sie relevanten Informationen rund um die IHK-Wahl 2024.