IHK-Wahl in Hessen 2024

Das passiert vor, während und nach der Wahl

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Rund 450.000 IHK-Mitglieder in Hessen wählen im Zeitraum vom 18. Januar bis 20. Februar 2024 in zehn IHKs die Mitglieder ihrer Vollversammlungen.

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Jedes wahlberechtigte IHK-Mitglied kann bei seiner IHK für die Wahl zur Vollversammlung kandidieren. Nach Prüfung der Wählbarkeit durch einen ehrenamtlichen Wahlausschuss wird der Kandidat in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Fristen für die Wahlvorschläge setzt der Wahlausschuss in jeder IHK selbst.

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Jede IHK veröffentlicht ihre Kandidatenliste im Internet und in ihrem IHK-Magazin.

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Die Kandidaten können innerhalb ihrer jeweiligen Wahlgruppe um Stimmen für sich werden. Dafür können beispielsweise bei den IHKs Adressen angefordert werden.

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Die IHKs selbst machen ihre Mitglieder über verschiedenste Kanäle auf die Wahl aufmerksam.

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Die IHK versenden die schriftlichen Wahlunterlagen so, dass diese den Wahlberechtigten ab dem 18. Januar 2024 zugehen. Es kann jedoch zu Abweichungen aufgrund verzögerter Postlaufzeiten kommen.

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Jedes IHK-Mitglied ist wahlberechtigt und hat eine Stimme, um über die Kandidaten in seiner Wahlgruppe zu entscheiden – unabhängig von der Größe des Unternehmens.

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Die meisten hessischen IHKs bieten eine Online-Wahl an. Das genaue Verfahren legt die Wahlordnung in jeder IHK selbst fest. Die Informationen dazu finden Sie auf der Wahlwebseite der jeweiligen IHK.

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Die ausgefüllten Wahlunterlagen beziehungsweise die Stimmabgabe online müssen am 20. Februar 2024 um 12:00 Uhr bei der IHK vorliegen.

Anschließend werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt. Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis fest und macht die Namen der Gewählten bekannt. Im April/Mai 2024 treten die gewählten Mitglieder der neuen Vollversammlung zur konstituierenden Sitzung zusammen und wählen aus ihrer Mitte das Präsidium für die neue fünfjährige Amtsperiode.